Gut beraten
Steuervorteil für Selbstständige
urch die Investition erwirtschafteter Gewinne soll der gesamtwirtschaftliche Kreislauf stimuliert werden. Eine besondere Möglichkeit der Gewinninvestition hat der Steuergesetzgeber durch Regelungen im Einkommensteuergesetz vorgesehen. Wer kann hier profitieren? Natürliche Personen und Personengesellschaften, Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder auch Bilanzierer, die betriebliche Einkünfte erzielen. Somit beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Zivilingenieure, Architekten und Planer sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. Durch die Investition Ihres Gewinnes in Wohnbauanleihen als geeignete Wertpapiere können somit interessante Steuervorteile lukriert werden.
Nutzen Sie dieses Steuerzuckerl für 2015!
Im Rahmen der Beratung in Ihrer Raiffeisenbank ist es wichtig, dass die voraussichtliche Höhe des Gewinnes für das laufende Geschäftsjahr abschätzbar ist. Idealerweise gibt es hierfür schon eine Berechnung des Steuerberaters. Die geeigneten Steuervorteil-Produkte für das Jahr 2015 werden dann im Rahmen eines gemeinsamen Beratungsgespräches ausgewählt.
Wie sieht ein Berechnungsbeispiel aus?
Bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn in Höhe von 120.000 Euro kann unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages von 3.900 Euro noch ein weiterer Betrag von 11.700 Euro in eine begünstigte Wohnbauanleihe investiert werden. Bei einem angenommenen Einkommensteuersatz von 50 Prozent beträgt bei diesem Beispiel die Steuerersparnis immerhin 5.850 Euro. Ich kann nur empfehlen, die Wertpapier-Beratungskompetenz Ihres Kundenbetreuers in Anspruch zu nehmen und dieses Steuerzuckerl für 2015 zu nutzen!