Abfertigung ALT: So schützen sich Unternehmen vor bösen Überraschungen

Trotz der Abfertigung NEU befindet sich noch immer rund ein Viertel aller Angestellten im alten Abfertigungssystem, dabei müssen Betriebe jedoch Wichtiges beachten.

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MMag. Florian Steger, Raiffeisen Tirol Consult

 

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eit 1. Jänner 2003 gilt für alle neuen Arbeitsverhältnisse das Abfertigungssystem NEU. 20 bis 25 Prozent aller Arbeitnehmer befinden sich einer Branchenschätzung zufolge aber noch im alten Abfertigungssystem.

„Zwar wissen Unternehmen nicht, ob die Abfertigungsschuld schlagend wird oder nicht, sie müssen jedoch für Mitarbeiter entsprechende Abfertigungsrückstellungen in der Bilanz führen“, erklärt Florian Steger, Vorsorgeexperte bei Raiffeisen Tirol Consult.

Notwendige Anpassungen.

Laut AFRAC*-Stellungnahme zum Thema „Bewertung von Sozialkapitalrückstellungen“ müssen ab dem Wirtschaftsjahr 2016 die Rückstellungen dem aktuellen Rechnungszins angepasst werden. Er entspricht jenem Zinssatz, zu dem ein Unternehmer mit guter

Bonität am Markt Fremdkapital erhält. „Früher lag der Zins bei bis zu 3,5 Prozent. Das Problem ist, dass der Markt diesen Zinssatz nicht mehr hergibt“, erklärt Steger. „Es sollte unbedingt reagiert werden. In der Bilanz nach dem Unternehmensgesetzbuch muss ein geringerer Zins verwendet werden, um die Rückstellungen richtig darzustellen.“ Der aktuelle Rechnungszins liegt bei etwa 2 bis 2,5 Prozent, wodurch die Rückstellungswerte während des Ansammlungszeitraumes stark steigen. „Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses spürt das Unternehmen keine monetäre Belastung – erst wenn die Abfertigung schlagend wird. Hier geht es schnell um Beträge in Höhe eines Jahresgehalts“, warnt Steger. Die Valida Consulting GmbH erstellt für Unternehmen bei Bedarf Gutachten und Berechnungen von Rückstellungen.

 

„Die Auslagerung verbessert einerseits die Eigen­kapitalquote und andererseits lässt sich der Abfertigungsanspruch gezielt ansparen.“

MMag. Florian Steger, Raiffeisen Tirol Consult