Gut beraten
Rentiert sich doppelt: die betriebliche Altersvorsorge
ie Differenz zwischen dem letzten Gehalt vor Pensionsantritt und der Rente wird immer größer. Das ist kein Geheimnis. Dass Arbeitgeber mit einer betrieblichen Vorsorge nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für ihre Mitarbeiter Steuern und Abgaben sparen und Fachkräften einen guten Grund bieten können, im Unternehmen zu bleiben, ist weniger bekannt. Auch für den Chef selbst kann eine solche Vorsorge getroffen werden.
Vorteile auf beiden Seiten.
Unternehmen, die auf betriebliche Vorsorge setzen, sparen Lohnnebenkosten, profitieren von Bilanzvorteilen und schaffen sich einen Imagevorteil bei Bewerbern. Auf Mitarbeiter wirkt die betriebliche Altersvorsorge wie eine Gehaltserhöhung, die erst in der Pension finanziell spürbar wird. Sie ergänzen damit nicht nur die staatliche Pension, sondern optimieren auch ihre Lohnsteuer- und Sozialabgaben.
Bei der betrieblichen -Altersvorsorge profitieren also beide: der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Steuerrechtliche Auswirkungen.
Einem betrieblichen Vorsorgemodell liegen zwei Verträge zugrunde: einer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Pensionszusage), ein zweiter zwischen Arbeitgeber und Versicherung (Rückdeckungsversicherung). Letzterer dient als Finanzierungsquelle für die spätere Zusatzpension des Arbeitnehmers. Die Pensionszusage wird in der Bilanz als „Rückstellung für Pensionen“ dotiert. Die Anerkennung als Betriebsausgabe ist an steuerliche Bedingungen geknüpft. Wurden Aufwandsbuchungen zu Unrecht vorgenommen und damit die Steuerlast zu Unrecht vermindert, können Säumniszuschläge für zu wenig geleistete Steuern anfallen.
Die häufigsten Fehlerquellen aus steuerlicher Sicht:
-
Der Arbeitnehmer hat das Maximalalter bei der Pensionszusage bereits überschritten (gerade bei Familienangehörigen ein Thema).
-
Die Pensionszusagevereinbarung bei einmaligen Kapitalabfindungen ist fehlerhaft, zum Beispiel wird die Kapitalabfindung zu einem Zeitpunkt vereinbart, zu dem noch gar keine Ansprüche bestehen.
-
Die Höhe der Pensionszulage überschreitet die Maximalgrenze und wird als „Überversorgung“ bewertet.
„Unternehmen, die auf Betriebliche Vorsorge setzen, schaffen sich einen Imagevorteil.“