Mehr Handel durch CETA und TTIP?
Was bedeuten die Freihandelsabkommen CETA und TTIP für die heimische Wirtschaft? WK-Experte Mag. Stefan Garbislander erklärt, wie es bei den Verhandlungen aussieht und welche Chancen sich daraus in Zukunft für Tiroler Betriebe ergeben können.
or Kurzem wurde das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada unter großem Medieninteresse unterzeichnet. „Das umfassende Wirtschaftsabkommen tritt bereits in einer Lightversion in Kraft“, erklärt Mag. Stefan Garbislander, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie in der Wirtschaftskammer Tirol. „Die nationalstaatlichen Bereiche müssen jedoch noch von den einzelnen Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden.“
Die Verhandlungen für CETA haben bereits 2009 begonnen und sind inhaltlich seit 2014 abgeschlossen, jene für TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, laufen erst seit 2013. Beide Verträge werden zwar als Freihandelsabkommen bezeichnet, dennoch geht es laut dem Experten nicht nur um den Freihandel, sondern auch um andere wirtschaftliche Bereiche wie etwa Investitionen.
„Das Ziel dieser Abkommen ist weniger, Zölle abzubauen, weil diese meist schon ziemlich gering sind.“
Mag. Stefan Garbislander, Leiter der Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie in der Wirtschaftskammer Tirol
Vorteile für Unternehmen.
„Das Ziel dieser Abkommen ist weniger, Zölle abzubauen, weil diese meist schon ziemlich gering sind“, erklärt Garbislander. „Es geht mehr um Handelshemmnisse, die Unternehmen den Marktzugang erschweren, wie unterschiedliche Zulassungsverfahren.“ Durch eine Vereinheitlichung kann dabei ein gemeinsamer Standard geschaffen werden, der für beide Vertragspartner – die Europäische Union und Kanada bzw. die USA – gilt.
Tirol allein exportiert jährlich Waren im Wert von rund 12 Milliarden Euro. Gerade heimische mittelständische Exportunternehmen könnten laut Stefan Garbislander deshalb davon profitieren, weil sie sich im Beispielfall durch ein einheitliches Verfahren die doppelten Zulassungskosten sparen würden.
Doch ein Freihandelsabkommen nützt längst nicht nur exportorientierten Betrieben: „Wirtschaft ist immer vernetzt. Wenn diese Unternehmen mehr exportieren, wirkt sich das auch auf andere Tiroler Betriebe, mit denen sie zusammenarbeiten, positiv aus.“
Schutz für Investoren.
Ein viel diskutierter Punkt ist die sogenannte Investorenschutzklausel. Diese besagt, dass bei entsprechenden Streitigkeiten Schiedsgerichte zum Einsatz kommen und eine Entscheidung treffen. „Investorenschutzklauseln sind in solchen Abkommen gang und gäbe. Österreich selbst hat bereits 62 Abkommen, bei denen eine entsprechende Klausel enthalten ist“, betont der WK-Experte.
Ursprünglich gehen diese Klauseln laut Stefan Garbislander darauf zurück, dass man vor allem bei Investitionen in Ländern mit einem fragwürdigen Rechts- und Staatssystem sichergehen wollte, dass es beispielsweise nicht zu Enteignungen kommt. Einigen sich demokratische Länder auf gemeinsame Standards, kann dies insbesondere hinsichtlich verschiedener Rechtssysteme von Vorteil sein. „Mit Kanada wurde meines Erachtens eine gute Lösung gefunden – ein sogenannter Investitionsgerichtshof mit entsprechendem Instanzenzug und hauptamtlichen Richtern. Das ist definitiv ein qualitativer Mehrwert.“
Allgemein wird erwartet, dass durch intensiveren Handel zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und Einkommen sowie Wirtschaft wachsen. „Die Erfahrung zeigt, dass aus dem Freihandel Länder wie Deutschland und Österreich, die eine exportorientierte Industrie haben, grundsätzlich profitiert haben“, so Garbislander.
Steuerersparnis für Unternehmer
Im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes können Klein- und Mittelbetriebe durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere einen Gewinnfreibetrag nutzen.
ur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen wurde mit dem KMU-Förderungsgesetz ein Freibetrag für Gewinne eingeführt: „Der Gewinnfreibetrag bringt eine Steuerersparnis, weil ein bestimmter Anteil steuerfrei bleibt“, erklärt Hubert Barbist, Experte für Sparen und Anlegen bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG. Davon profitieren können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn durch Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Dazu zählen beispielsweise Klein- und Mittelunternehmen, Land- und Forstwirte, Ärzte, Architekten, Notare oder Rechtsanwälte.
Ausgewählte Investitionsmöglichkeiten.
Um die Steuerersparnis zu nutzen, muss man in bestimmte, sogenannte begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren, die dann für mindestens vier Jahre gehalten werden. Bei Wertpapieren können aktuell jedoch nur Wohnbauanleihen gekauft werden: „Ab dem Geschäftsjahr 2017 gelten wieder die ursprünglichen Bestimmungen, die die Investition in Anleihen, Garantiezertifikate oder bestimmte Investmentfonds erlauben.“
Der Vorteil besteht laut dem Experten darin, dass die Investition den Gewinn reduziert – und somit auch die Steuerbelastung. „Es ist sinnvoll, wenn sich Unternehmer zuerst mit ihrem Steuerberater hinsichtlich der Investitionshöhe abstimmen, so kann der Raiffeisenberater ihnen dann ein entsprechendes Angebot vorlegen“, sagt Hubert Barbist.