Legal Entity Identifier (LEI): Voraussetzung für Wertpapiergeschäfte ab 2018

20-stellige Kennnummer rechtzeitig beantragen.

Fotos: Christian Forcher
Kurt Mair, Produktmanagement Sparen und Anlegen RLB Tirol AG

„Beantragen Sie recht­zeitig Ihren LEI, um ab 1. Jänner 2018 uneingeschränkt Wert­papier-Transaktionen abwickeln zu können!“

U

nternehmen können ab 1. Jänner 2018 nur dann Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) haben. Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht. Als anerkanntes, einheitliches und globales System verfolgt er ein Ziel: mehr Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist WM Datenservice Deutschland. Als lokaler Servicepartner steht die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) zur Verfügung. Um erstmalig einen LEI zu beantragen bzw. einen bestehenden LEI zu verlängern, wurde durch WM Datenservice die Webseite www.wm-leiportal.org eingerichtet.

Ein LEI-Eintrag muss mindestens enthalten:

• Firma/Name des Rechtsträgers in offizieller Schreibweise

 

• Adresse der Hauptniederlassung

 

• Adresse bei Gründung

 

• Datum der ersten LEI-Vergabe

 

• Datum der letzten Änderung des LEI-Eintrags

 

• Datum des Auslaufens des LEI-Eintrags (wenn nicht mehr gültig)

 

• Verweis auf die Kennung im Handelsregister (sofern anwendbar)

 

• LEI-Code, ein zwanzigstelliger, alphanumerischer Code

So sieht der LEI-Code aus

Ähnlich wie bei IBAN (International Bank Account Number) oder BIC (Business Identifier Code) ist der LEI-Code nach einem ISO-Standard aufgebaut.  

 

Quelle: WM Datenservice

 

Mit dem 20-stelligen LEI-Code sollen Rechtsträger künftig eindeutig identifizierbar sein.