Bankenpaket 2015 – was ändert sich für Kunden und Banken?
Durch das Bankenpaket ergeben sich einige Neuerungen, die zum Teil auch rückwirkend für vergangene Jahre gelten.
it der Steuerreform 2015/2016 wurde das Bankenpaket beschlossen, das sowohl für Kunden als auch für Bankinstitute Veränderungen bringt. „Die Neuerungen betreffen unter anderem das Kontenregister und den Kapitalabfluss bzw. -zufluss“, erklärt Mag. Michaela Haidler, Abteilung Recht und Compliance bei der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG.
Zentrales Kontoregister.
Alle Banken müssen 2016 die Kontodaten ihrer Kunden (ab 1. März 2015) dem Finanzministerium (BMF) für ein österreichweites zentrales Register übermitteln.„Dabei werden die so genannten Kontostammdaten, die Bank und das Datum der Eröffnung,
möglicherweise jenes der Schließung, gemeldet“, so die Juristin. Unter diese Stammdaten fallen Konto- und Depotnummern. „Grundsätzlich wird aber kein genauer Kontostand mitgeteilt.“ Einsicht nehmen dürfen Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Finanzstraf- und Abgabebehörde. Auch Steuerpflichtige können alle ihre gespeicherten Daten über FinanzOnline einsehen.
Kapitalfluss-Meldungen.
Das Kapitalzufluss-Meldegesetz befasst sich einerseits mit Kapitalabflüssen ab 1. März 2015: Ab einer Grenze von mindestens 50.000 Euro müssen Kontobewegungen, unentgeltliche Schenkungen von Wertpapieren sowie die Wertpapier-Verlagerung in ausländische Depots von Banken an das BMF gemeldet werden.
„Diese Änderung betrifft nur Privatkonten, Geschäftskonten sind davon ausgenommen. Die Beitragsgrenze kann auch durch mehrere kleinere Beträge erreicht werden, denn das Gesetz enthält eine Zusammenrechnungsbestimmung“, konkretisiert die Rechtsexpertin.
Andererseits sind auch vergangene Kapitalzuflüsse aus der Schweiz (1.7.2011–31.12.2012) und Liechtenstein (1.1.2012–31.12.2013) vom Gesetz erfasst: Gingen mehr als 50.000 Euro auf Depots oder Konten zu, sind diese Vermögenswerte und alle weiteren Zuflüsse der Finanz zu melden. Bis Ende 2016 werden alle Privatkunden und liechtensteinischen Stiftungen, die in der Vergangenheit Vermögenswerte über 50.000 Euro erhalten haben, gemeldet.
Alle Banken müssen 2016 die Kontodaten ihrer Kunden (ab 1. März 2015) dem Finanzministerium (BMF) für ein österreichweites zentrales Register übermitteln.