So vermeiden Sie Verzögerungen bei Zahlungseingängen
Sie sind Gastgeber für Gäste aus Drittländern aus dem Nicht-SEPA-Raum, wie zum Beispiel aus der Schweiz oder Russland? Und diese bezahlen nicht nur bar, sondern auch mittels Überweisung? Dann gilt es, wesentliche Neuerungen im Geldtransfer zu beachten.
eit dem 26. Juni 2017 gilt die neue EU-Geldtransferverordnung in allen Punkten. Überweisungen aus Drittländern aus dem Nicht-SEPA-Raum, bei denen Empfängername und Kontowortlaut nicht genau übereinstimmen, müssen seither laut Geldtransferverordnung zurückgewiesen werden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Ein Schweizer Gast möchte in Ihrem Hotel Urlaub machen und leistet zur fixen Zimmerreservierung eine Anzahlung. Wenn der Gast nun auf der Überweisung nur den Hotelnamen (z. B. Hotel „Maxi“) und nicht den tatsächlichen Firmenwortlaut (z. B. „Hotel Max Mustermann GmbH“) angibt, wird die Überweisung zurückgewiesen.
Weisen Sie Ihre Gäste daher unbedingt darauf hin, dass bei Überweisungen auf Ihr Konto Ihr genauer Firmenwortlaut verwendet werden muss. Damit vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse Verzögerungen bei Zahlungseingängen. Gerne informiert Sie Ihr Raiffeisenberater bei Fragen zur Geldtransferverordnung.
Bei Überweisungen aus Drittländern aus dem Nicht-SEPA-Raum muss der Firmenname mit dem tatsächlichen Firmenwortlaut übereinstimmen. Die Überweisung wird andernfalls zurückgewiesen.