Neues zum Gewinnfreibetrag für Unternehmer

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it dem Abgabenänderungsgesetz 2014 ergaben sich einige wesentliche Änderungen zum Gewinnfreibetrag.

 

Wer profitiert vom Gewinnfreibetrag?

Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können einen Gewinnfreibetrag von höchstens 13 % des steuerlichen Gewinns in Abzug bringen. Sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch Bilanzierer, wie beispielsweise Klein- und Mittelunternehmer, Land- und Forstwirte, Ärzte, Notare und Rechtsanwälte, Architekten, Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vereinsfunktionäre oder Sachwalter, profitieren von dieser Möglichkeit.

 

Der Grundfreibetrag steht für Gewinne bis 30.000 Euro (maximal 3.900 Euro) zu und wird automatisch von der Finanzbehörde berücksichtigt.

 

Martin Sporer

Geschäftsleiter der Raiffeisenbank Buch, Gallzein und Strass

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Wie kann ich den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen? 

Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu, das heißt, dass entweder in bestimmtes Realvermögen (z. B. Büromöbel, EDV-Geräte, Lastkraftwagen, Gebäude) oder in bestimmte Wertpapiere zu investieren ist.

Neuerung aufgrund des Abgaben-änderungsgesetzes 2014. 

Die Angebotspalette dieser Wertpapiere wurde durch den Gesetzgeber massiv eingeschränkt. Nur mehr Investitionen in Wohnbauanleihen sind anrechenbar.

 

Für die bisher zulässigerweise erworbenen begünstigten Wertpapiere läuft die 4-jährige Behaltefrist unverändert weiter. Scheiden Wertpapiere vor Ablauf von vier Jahren aus, erfolgt eine Nachversteuerung, sofern im Jahr des Ausscheidens keine geeigneten körperlichen Anlagegüter angeschafft wurden.