Gut beraten

Steuervorteil für Selbstständige

Foto: Christian Forcher
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urch die Investition erwirtschafteter Gewinne soll der gesamtwirtschaftliche Kreislauf stimuliert werden. Eine besondere Möglichkeit der Gewinninvestition hat der Steuergesetzgeber durch Regelungen im Einkommensteuergesetz vorgesehen. Wer kann hier profitieren? Natürliche Personen und Personengesellschaften, Einnahmen-Ausgaben-Rechner oder auch Bilanzierer, die betriebliche Einkünfte erzielen. Somit beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Zivilingenieure, Architekten und Planer sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. Durch die Investition Ihres Gewinnes in Wohnbauanleihen als geeignete Wertpapiere können somit interessante Steuervorteile lukriert werden.

 

 

Mag. (FH) Andreas Wolf, LL.M Vorstand der Raiffeisen Regionalbank Telfs