KMU-Förderungsgesetz: Mögliche Steuervorteile mittels Gewinnfreibetrag nutzen

Im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes können Klein- und Mittelbetriebe durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere auch heuer wieder einen Gewinnfreibetrag nutzen.

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Auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen, können genutzt werden.
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ur Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen wurde mit dem KMU-Förderungsgesetz ein Freibetrag für Gewinne eingeführt. Dieser Gewinnfreibetrag bringt eine Steuerersparnis, weil ein bestimmter Anteil steuerfrei bleibt. Davon profitieren können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn durch Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Dazu zählen beispielsweise Klein- und Mittelunternehmen, Land- und Forstwirte, Ärzte, Architekten, Notare oder Rechtsanwälte.

Ausgewählte Investitionsmöglichkeiten.

Um die Steuerersparnis zu nutzen, muss man in bestimmte, sogenannte begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investieren, die dann für mindestens vier Jahre gehalten werden. Wie bisher kann für solche Investments der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden: Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 13 Prozent des Gewinnes und setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000,– Euro und darüber hinaus einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Zum begünstigten Anlagevermögen zählen auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen. Auch hier gilt, dass die Wertpapiere dem Anlagevermögen mindestens vier Jahre gewidmet werden. Der Vorteil besteht darin, dass die Investition den Gewinn reduziert – und somit auch die Steuerbelastung. Gerne informiert Sie Ihr Raiffeisenberater über passende Veranlagungsmöglichkeiten.

Auf einen Blick:

• Der Gewinnfreibetrag ist für alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten vorgesehen.

 

Für die Steuerersparnis muss in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere investiert werden.

 

• Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 13 Prozent des Gewinnes.