Für wen sich „Betriebliche Vorsorge“ lohnen kann

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eit Jahresbeginn 2014 wird die gesetzliche Pension mit dem Pensionskonto berechnet. Das führt dazu, dass die Pensionshöhe seitdem sehr transparent geworden ist. Vielen Menschen, die später einmal eine Pension bekommen, wird erst jetzt die so genannte Pensionslücke bewusst, also die Differenz zwischen dem letzten Gehalt als Arbeitnehmer und dem Betrag, den sie in der Pension bekommen werden. Fakt ist: Die gesetzliche Pension allein würde wohl kaum ausreichen, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

 

Strategien entwickeln.

Welche Möglichkeiten gibt es? Soll man betrieblich oder privat vorsorgen? Am besten ist es, gemeinsam mit dem Betreuer in der Hausbank eine entsprechende Vorsorgestrategie zu entwickeln. Der Steuerlast als Arbeitnehmer wird man nie entgehen. Bei der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten ist dies jedoch möglich. Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch auf Arbeitnehmerseite lassen sich hier erhebliche Summen einsparen. Nebenbei kann auch noch ein Mitarbeiterbindungsinstrument geschaffen werden!

 

Florian Steger

Raiffeisen Tirol Consult

„Lohnnebenkosten können deutlich gesenkt werden.“

Betriebliche Vorsorgelösungen.

Bis zur Höchstbeitragsgrundlage unterliegen Löhne und Gehälter der Sozialversicherung. Ebenso eine Gewinnausschüttung. Auch weitere Lohnnebenkosten wie der Dienstgeberbeitrag, der Dienstgeberzuschlag, der Mitarbeiter-Vorsorgekassen-Beitrag oder die Kommunalsteuer müssen bei Löhnen und Gehältern abgeführt werden. Dies alles gilt aber nicht für betriebliche Vorsorgelösungen. Diese unterliegen lediglich der obligatorische Steuerlast.

Nähere Informationen bei den Beraterinnen und Beratern der Tiroler Raiffeisenbanken.