Genossenschaft als innovative Unternehmensform

Geschichtlich haben Genossenschaften eine lange Tradition, doch auch heutzutage wird die Unternehmensform zum Beispiel als Produktions- oder Verkaufsgenossenschaft zeitgemäß gelebt.

Fotos: Raiffeisen
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ie Genossenschaft ist eine seit dem Mittelalter bewährte Unternehmensform, die aber bis heute nichts an ihrer Aktualität verloren hat: Weltweit sind etwa 900 Millionen Menschen Mitglieder einer Genossenschaft. „Grundsätzlich steht dabei nicht das Kapital im Vordergrund, sondern vor allem eine gemeinsame Idee, die mehrere Personen realisieren wollen“, erklärt Johannes Ortner, Sprecher der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol. Beispielsweise können sich mehrere kleine Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsam Marketing zu betreiben oder beim Einkauf gemeinsam bessere Konditionen zu erhalten.  

Vielseitige Unternehmensform.

Wird eine Genossenschaft gegründet, benötigt sie per Gesetz einen Prüfungsverband. Auch die Raiffeisenverbände, wie der Raiffeisenverband Tirol, gehören zu diesen Revisionsverbänden. Allein die Raiffeisenverbände Österreichs zählen rund 1.600 autonome Raiffeisen-Genossenschaften mit über zwei Millionen Mitgliedern. Neben Kreditgenossenschaften gehören Lagerhaus-, Energie-, Wärmeliefer- und Milchgenossenschaften zu den klassischen Beispielen.

Darüber hinaus gibt es Genossenschaften, bei denen der Geschäftszweck nicht in diese herkömmlichen Bereiche fällt. „Sie umfassen ein sehr breites Spektrum, wie die Tiroler Imkergenossenschaft, das Tiroler Heimatwerk, die Bio-alpin eGen (bekannt unter der Marke „Bio vom Berg“) oder das Gerätewerk Matrei“, berichtet Peter Sapl, Geschäftsführer des Raiffeisenverbands Tirol.

Beratung und Begleitung.

Der Revisionsverband hat Sapl zufolge im Grunde zwei Aufgaben: Einerseits wird die Genossenschaft ab dem Gründungsprozess umfangreich beraten – von Steuer- und Rechtsberatung bis zu sonstigen Serviceleistungen. Andererseits gibt es die sogenannte genossenschaftliche Gebarungsprüfung. „Diese verpflichtende Sonderprüfung ist jedoch nicht mit der UGB-Jahresabschlussprüfung zu vergleichen“, so der Geschäftsführer. Diese Pflichtprüfung ist bei jeder Genossenschaft alle zwei Jahre vorgeschrieben, ab einer gewissen Größe (abhängig von Umsatz, Bilanzsumme bzw.  Mitarbeiterzahl) sowie für Genossenschaftsbanken jährlich. 

Daniel Wibmer

„Die Satzung ist flexibel gestaltbar und lässt sich so an das jeweilige Vorhaben anpassen, etwa für eine Produktions-, Verkaufs- oder Marketinggenossenschaft.“

Daniel Wibmer, Stabsstelle Innovative Genossenschaft

Flexibilität für Unternehmen.

„Die Genossenschaft bietet auch eine flexible Möglichkeit, mit zahlreichen Eigentümern umzugehen, da Mitglieder problemlos ein- oder austreten können“, ergänzt Johannes Ortner. Genossenschaftsmitglieder vereinen im Prinzip zwei Rollen: Zum einen sind sie Eigentümer, zum anderen auch Nutzer bzw. Kunden. „Das ist eine Besonderheit, denn eigentlich stehen sich diese zwei Positionen im Wirtschaftsleben gegenüber“, erklärt Wibmer.

 

Ein weiterer Vorteil: Bei der Genossenschaft gibt es kein notwendiges Mindestkapital wie bei einer GmbH. „Außerdem ist die Satzung flexibel gestaltbar und lässt sich so an das jeweilige Vorhaben anpassen, etwa für eine Produktions-, Verkaufs- oder Marketinggenossenschaft“, so Daniel Wibmer. „Diese Flexibilität ist optimal für kooperatives und nachhaltiges Unternehmertum.“ 

Johannes Ortner

„Grundsätzlich steht bei einer Genossenschaft nicht das Kapital im Vordergrund, sondern vor allem eine gemeinsame Idee, die mehrere Personen realisieren wollen.“

Johannes Ortner, Sprecher der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol

Mitglieder und Region fördern.

Eine Genossenschaft ist ihren Mitgliedern verpflichtet und muss ihnen einen Vorteil erwirtschaften. Dieser Förderauftrag steht nur vermeintlich im Widerspruch zu einem Gewinnstreben: „Denn eine Genossenschaft ist langfristig nur überlebensfähig, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich ist – aber sie muss nicht auf Gewinn ausgerichtet sein“, führt Johannes Ortner aus. „Die Tiroler Raiffeisenbanken als Genossenschaften haben sogar in ihren Statuten festgeschrieben, nicht Gewinne zu maximieren, sondern ihre Mitglieder und die Region zu fördern, zum Beispiel über Sponsoring oder Vereinsförderungen.“ 

Peter Sapl

„Prüfung mag im ersten Moment vielleicht etwas negativ klingen, doch ist diese vielmehr eine vorbeugende und beratende Begleitung.“

Peter Sapl, Geschäftsführer des Raiffeisenverbands Tirol

Neu gegründet: Stabsstelle Innovative Genossenschaft 

 

Um sich in Zukunft noch mehr im Bereich Genossenschaften zu engagieren, hat die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG die neue Stabsstelle Innovative Genossenschaft gegründet. Sie ist in der Kommunikationsabteilung angesiedelt und soll künftig in enger Zusammenarbeit mit dem Raiffeisenverband Tirol über Genossenschaften und ihre vielseitigen Möglichkeiten informieren. 

 

Kontakt: Mag. Dr. Daniel Wibmer, Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, Stabsstelle
Innovative Genossenschaft, E: [email protected], T: 0512 / 5305-12422